BAuA-Bericht über Gefährdungsbeurteilung von Nanomaterialien
Dortmund - Bei der Überprüfung der Gesundheitsgefahren von Nanomaterialien ist generell keine gesonderte Gefährdungsbeurteilung jedes modifizierten Materials notwendig. Das ist das Ergebnis einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Fraunhofer-Instituts für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM). Die Studie untersuchte vergleichend die Wirkung von an der Oberfläche modifizierten Nanopartikeln. Die Ergebnisse hat die BAuA jetzt mit dem englischsprachigen Forschungsbericht "Toxic Effects of Various Modifications of a Nanoparticle Following Inhalation" (Toxische Wirkungen verschiedener Modifikationen eines Nanopartikels nach Inhalation) veröffentlicht.
Der BAuA-Forschungsbericht zeigt, dass die Oberflächenmodifikation eines Nanomaterials nicht immer einen bedeutenden Einfluss auf die Schädlichkeit des Stoffes nach dem Einatmen hat. Die Experten untersuchten in Experimenten verschiedene Standardformen des Nanomaterials Titandioxid und verglichen die Ergebnisse miteinander. Ein weiteres Resultat ist, dass die eingeatmeten Partikel nur in geringsten Mengen in Lungengewebszellen aufgenommen wurden. Dies zeigt, dass Nanopartikel Zellmembranen nicht grundsätzlich leicht durchwandern, was eine verbreitete Sorge ist. Somit stellen sie nicht in dem Ausmaß Gesundheitsgefahren durch eine Aufnahme in den Körper dar, wie bisher angenommen. Für den Arbeitsschutz bedeuten die Ergebnisse ebenfalls eine Entlastung in der Praxis, da die gesundheitliche Relevanz der Oberflächenmodifikation von Nanomaterialien nun besser einzuordnen ist.
Toxic Effects of Various Modifications of a Nanoparticle Following Inhalation (Toxische Wirkungen verschiedener Modifikationen eines Nanopartikels nach Inhalation); Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM); 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013; 404 Seiten. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen steht unterwww.baua.de/publikationen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.