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segunda-feira, 12 de março de 2012

Gruenen erkundigen sich nach Umgang mit Ergebnissen der NanoKommission


Der Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen und Empfehlungen der NanoKommission stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8658; pdf). Die Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung im Januar 2011 – einen Monat vor der NanoKommission – einen Aktionsplan zur Nanotechnologie vorgelegt hat, in dem die NanoKommission nur an einer einzigen Stelle erwähnt wird.
Die Kommission war im Jahr 2006 von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen worden und ist mit Vertretern von Umwelt- und Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften, sowie mit Wissenschaftlern und Vertretern aus der Wirtschaft und aus Behörden besetzt. Im Februar 2011 hatte sie einen Bericht mit Empfehlungen zur Nanotechnologie veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund möchten die Abgeordneten jetzt wissen, warum die Regierung den Bericht der Kommission nicht abgewartet hat, um deren Ergebnisse in ihren Aktionsplan einfliessen zu lassen. Ausserdem fragt die Fraktion weiter, mit welchen Massnahmen die Regierung die Empfehlungen der NanoKommission umsetzt und ob es das Gremium in Zukunft noch weiter geben soll.
Hintergrund der Kleinen Anfrage:
Die NanoKommission wurde Ende 2006 im Rahmen der Hightech-Strategie von der Bundesregierung ins Leben gerufen und war das zentrale nationale Dialoggremium der Bundesregierung in Fragen der Nanotechnologie. Die Kommission unter der Leitung von Wolf-Michael Catenhusen war besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt- und Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften sowie aus der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der Ministerien und Bundesbehörden, die sich über Chancen und Risiken der Nanotechno- logie austauschten.
Im Februar 2011 legte die NanoKommission mit dem Abschluss der zweiten Dialogphase ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen zum verantwortungs- bewussten Umgang mit der Nanotechnologie vor. Darin hat die Kommission nach wie vor bestehende Missstände im Bereich der Regulierung, Erforschung, Vermarktung sowie der unzureichenden Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Behörden benannt und eine Reihe konkreter Vorschläge und Empfehlungen an die Politik formuliert, wie mit den Chancen und Risiken der Nanotechnologie umzugehen und diese transparenter an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommunizieren seien.
Ohne auf die Ergebnisse des Abschlussberichts der NanoKommission zu warten legte die Bundesregierung im Januar 2011 mit dem Aktionsplan Nanotechnologie 2015 einen ressortübergreifenden Aktionsrahmen vor, der die Politik der Bundesregierung bis zum Jahr 2015 vorgibt. In diesem Dokument wird die NanoKommission nur an einer einzigen Stelle erwähnt. Die Empfehlungen der Kommission haben im Aktionsplan augenscheinlich keine Berücksichtigung gefunden. Seither ist unklar, ob und inwiefern die Bundesregierung die Ergeb- nisse und Empfehlungen der von ihr selbst eingesetzten NanoKommission weiterverfolgt.

Fonte: NanoWerk